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Im Zusammenhang mit der geplanten Punktereform wurde am 26.06.2013 ein Kompromiss gefunden. Die Neuregelung tritt zum 01.05.2014 in Kraft. Die ADAC Juristen haben FAQs zur Punktereform zusammengestellt und beantwortet.
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer freut sich über die Einführung des neuen Systems: „Eine gute Nachricht für alle Verkehrsteilnehmer. Das System wird einfacher, gerechter und transparenter. Im kommenden Jahr heißt es dann: Klarere Regeln, mehr Transparenz und weniger Bürokratie. Das ist wichtig für die Verkehrssicherheit."
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Jeder Verstoß verjährt für sich. Die Tilgungshemmung entfällt, das heißt: Ein neuer Eintrag verlängert nicht mehr automatisch die Tilgungsfrist der alten Einträge.
Der Punktekatalog wird entrümpelt. Mit Punkten erfasst werden im Wesentlichen nur noch Verstöße, welche die Verkehrssicherheit gefährden. Verstöße, welche die Verkehrssicherheit nicht direkt gefährden, werden nicht mehr erfasst. Sie werden mit Inkrafttreten der Neuregelung gelöscht.
Klare Differenzierung: Nur noch 3 Punktekategorien statt bisher 7.
Klare Einstufung: „Vormerkung" (bis zu 3 Punkte) , „Ermahnung" (4-5 Punkte), „Verwarnung" (6-7 Punkte), „Entziehung der Fahrerlaubnis" (ab 8 Punkten).
Freiwilliges Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten: Eingeführt wird eine neue Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen. Denn ausschließliche Regelkunde wie bisher, führt nicht unbedingt zu mehr Regelakzeptanz. Die Neukonzeption des Fahreignungsseminars verhindert ein reines „Absitzen", so dass mit der Teilnahme ein besseres Fahrverhalten und damit ein Mehr an Verkehrssicherheit einhergeht. Die Wirksamkeit des Fahreignungsseminars wird über einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich ausgewertet. Danach wird der Gesetzgeber anhand der Ergebnisse über das weitere Vorgehen neu entscheiden.
Klare Regelung zum Punkteabbau. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden - allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars bei der Stufe „Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
Punkteeintrag erst ab 60 Euro (bisher 40 Euro) durch Anhebung der Eintragungsgrenze. Damit weniger Bürokratie.
Quelle:
http://www.motorradonline.de/
http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/bussgeld-und-punkte/punktereform/
http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/bussgeld-und-punkte/bussgeld-abstandsrechner/default.aspx?ComponentId=94306&SourcePageId=117673
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Jeder Verstoß verjährt für sich. Die Tilgungshemmung entfällt, das heißt: Ein neuer Eintrag verlängert nicht mehr automatisch die Tilgungsfrist der alten Einträge.
Der Punktekatalog wird entrümpelt. Mit Punkten erfasst werden im Wesentlichen nur noch Verstöße, welche die Verkehrssicherheit gefährden. Verstöße, welche die Verkehrssicherheit nicht direkt gefährden, werden nicht mehr erfasst. Sie werden mit Inkrafttreten der Neuregelung gelöscht.
Klare Differenzierung: Nur noch 3 Punktekategorien statt bisher 7.
Klare Einstufung: „Vormerkung" (bis zu 3 Punkte) , „Ermahnung" (4-5 Punkte), „Verwarnung" (6-7 Punkte), „Entziehung der Fahrerlaubnis" (ab 8 Punkten).
Freiwilliges Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten: Eingeführt wird eine neue Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen. Denn ausschließliche Regelkunde wie bisher, führt nicht unbedingt zu mehr Regelakzeptanz. Die Neukonzeption des Fahreignungsseminars verhindert ein reines „Absitzen", so dass mit der Teilnahme ein besseres Fahrverhalten und damit ein Mehr an Verkehrssicherheit einhergeht. Die Wirksamkeit des Fahreignungsseminars wird über einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich ausgewertet. Danach wird der Gesetzgeber anhand der Ergebnisse über das weitere Vorgehen neu entscheiden.
Klare Regelung zum Punkteabbau. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden - allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars bei der Stufe „Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
Punkteeintrag erst ab 60 Euro (bisher 40 Euro) durch Anhebung der Eintragungsgrenze. Damit weniger Bürokratie.
Quelle:
http://www.motorradonline.de/
http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/bussgeld-und-punkte/punktereform/
http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/bussgeld-und-punkte/bussgeld-abstandsrechner/default.aspx?ComponentId=94306&SourcePageId=117673