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Weniger Punkte, weniger Bürokratie - Das neue Punktsystem

Weniger Punkte, weniger Bürokratie - Das neue Punktsystem
Der Bundesrat hat heute dem von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Gesetz zur Neuregelung des Punktesystems zugestimmt. Es soll am 1. Mai 2014 in Kraft treten. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Freitag, 2. Mai 2014 14:39
Autor: Peter Pasalt
Erstellt durch: Peter Pasalt
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Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer freut sich über die Einführung des neuen Systems: „Eine gute Nachricht für alle Verkehrsteilnehmer. Das System wird einfacher, gerechter und transparenter. Im kommenden Jahr heißt es dann: Klarere Regeln, mehr Transparenz und weniger Bürokratie. Das ist wichtig für die Verkehrssicherheit."

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Jeder Verstoß verjährt für sich. Die Tilgungshemmung entfällt, das heißt: Ein neuer Eintrag verlängert nicht mehr automatisch die Tilgungsfrist der alten Einträge.

Der Punktekatalog wird entrümpelt. Mit Punkten erfasst werden im Wesentlichen nur noch Verstöße, welche die Verkehrssicherheit gefährden. Verstöße, welche die Verkehrssicherheit nicht direkt gefährden, werden nicht mehr erfasst. Sie werden mit Inkrafttreten der Neuregelung gelöscht.

Klare Differenzierung: Nur noch 3 Punktekategorien statt bisher 7.

Klare Einstufung: „Vormerkung" (bis zu 3 Punkte) , „Ermahnung" (4-5 Punkte), „Verwarnung" (6-7 Punkte), „Entziehung der Fahrerlaubnis" (ab 8 Punkten).

Freiwilliges Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten: Eingeführt wird eine neue Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen. Denn ausschließliche Regelkunde wie bisher, führt nicht unbedingt zu mehr Regelakzeptanz. Die Neukonzeption des Fahreignungsseminars verhindert ein reines „Absitzen", so dass mit der Teilnahme ein besseres Fahrverhalten und damit ein Mehr an Verkehrssicherheit einhergeht. Die Wirksamkeit des Fahreignungsseminars wird über einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich ausgewertet. Danach wird der Gesetzgeber anhand der Ergebnisse über das weitere Vorgehen neu entscheiden.

Klare Regelung zum Punkteabbau. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden - allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars bei der Stufe „Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.

Punkteeintrag erst ab 60 Euro (bisher 40 Euro) durch Anhebung der Eintragungsgrenze. Damit weniger Bürokratie.  

Quelle:  
http://www.motorradonline.de/ 
http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/bussgeld-und-punkte/punktereform/
http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/bussgeld-und-punkte/bussgeld-abstandsrechner/default.aspx?ComponentId=94306&SourcePageId=117673
www.2ri.de