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25 Aug
Wer sich bei einem Motorradunfall verletzt, der kann nur dann den Hersteller des Helms dafür verantwortlich machen, wenn bewiesen ist, dass der Kopfschutz hatte. Die schlichte Behauptung allein reicht jedenfalls nicht aus, urteilte das Oberlandesgericht Brandenburg (Az. 1 U 8/13).
13 Okt
Kommt es innerhalb einer Gruppe von Motorradfahrern zu einem Verkehrsunfall, so sind einzelne Gruppenmitglieder nicht haftbar, wenn sie einvernehmlich auf den gebotenen Sicherheitsabstand verzichten. So urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 22 U 39/14).
7 Mrz
Fährt ein Pkw-Fahrer einem Motorradfahrer absichtlich ins Heck, so kann der Unfallverursacher nicht wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt werden, da erst der anschließende Sturz den Motorradfahrer verletzt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Pkw-Fahrer nur wegen einfacher Körperverletzung verurteilt werden kann (Az. 4 StR 453/13).
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