Illegale Autorennen bedürfen keiner Absprache
Illegale Autorennen bedürfen keiner Absprache
29 Apr
Wenn mehrere Autos im öffentlichen Straßenverkehr mit hoher Geschwindigkeit mehrfach immer wieder im Kreis fahren und, ständig von neuem beschleunigend, einander zu überholen versuchen, handelt es sich zweifellos um ein illegales Autorennen. Es bedarf nicht erst des Nachweises einer vorherigen Absprache der Beteiligten, ein solches Rennen veranstaltet zu haben.
Montag, 29. April 2013 14:16
Autor: auto-medienportal.net
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Peter Pasalt
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Allein die offensichtliche Teilnahme daran ist für eine Geldbuße und ein Fahrverbot wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ausreichend. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az. 1 RBs 24/13).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, fand das illegale Autorennen in Dortmund beim Schwerter Verkehrsknoten statt. Wie Zeugen beobachteten, war der dann verurteilte Fahrer eines BMW in einem Pulk von mindestens drei weiteren Pkw mehrfach bei hoher Geschwindigkeit im Kreis gefahren, wobei die Autos immer wieder stark beschleunigten.

Der 24-jährige Mechatronik-Azubi bestritt die Teilnahme an einem illegalen Autorennen. Der Freundeskreis habe sich dort nur getroffen, um die "getunten" Fahrzeuge einander vorzuführen.

Das erschien dem zwecks Rechtsbeschwerde angerufene Oberlandesgericht unglaubhaft. "Das von Zeugen beobachtete Fahrverhalten spricht eindeutig für ein verbotenes Rennen im Sinne der Straßenverkehrsordnung", erklärt Rechtsanwältin Alexander Wimmer. Zumal es den beteiligten Fahrern auch unbestritten um das für ein Rennen maßgebliche Ermitteln eines Siegers ging und nicht lediglich um ein "Fahrvergnügen" besonderer Art.

Das Amtsgericht sprach eine Verurteilung zu einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro und einem 1-monatigen Fahrverbot aus. (ampnet/deg)

Stichwörter: recht & urteile
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