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Wenn mehrere Autos im öffentlichen Straßenverkehr mit hoher Geschwindigkeit mehrfach immer wieder im Kreis fahren und, ständig von neuem beschleunigend, einander zu überholen versuchen, handelt es sich zweifellos um ein illegales Autorennen. Es bedarf nicht erst des Nachweises einer vorherigen Absprache der Beteiligten, ein solches Rennen veranstaltet zu haben.
Montag, 29. April 2013 14:16
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Der 24-jährige Mechatronik-Azubi bestritt die Teilnahme an einem illegalen Autorennen. Der Freundeskreis habe sich dort nur getroffen, um die "getunten" Fahrzeuge einander vorzuführen.
Das erschien dem zwecks Rechtsbeschwerde angerufene Oberlandesgericht unglaubhaft. "Das von Zeugen beobachtete Fahrverhalten spricht eindeutig für ein verbotenes Rennen im Sinne der Straßenverkehrsordnung", erklärt Rechtsanwältin Alexander Wimmer. Zumal es den beteiligten Fahrern auch unbestritten um das für ein Rennen maßgebliche Ermitteln eines Siegers ging und nicht lediglich um ein "Fahrvergnügen" besonderer Art.
Das Amtsgericht sprach eine Verurteilung zu einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro und einem 1-monatigen Fahrverbot aus. (ampnet/deg)