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Stellt ein Autohaus seinen Kunden bei der Rücknahme eines Leasingfahrzeugs üblicherweise diverse Schäden in Rechnung, die aus einer nicht vertragsgemäßen Nutzung des Autos herrühren, muss es diese Zahlungen nicht als Zusatzeinnahmen versteuern.
Freitag, 9. August 2013 16:18
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Auch das Finanzamt wollte nun an diesem Zusatzposten partizipieren und unterwarf den „Strafbetrag" der entsprechenden Umsatzsteuer. Allerdings zu Unrecht, wie Deutschlands oberstes Finanzgericht betonte. (ampnet/nic)