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Wer einen Verkehrsunfall verursacht, muss für den Schaden aller Beteiligten aufkommen. Seine Haftpflichtversicherung hat einem Opfer sowohl den entgangenen Arbeitsverdienst als auch das anteilige Urlaubsentgelt für die Zeit des urlaubsbedingten Ausfalls zu ersetzen.
Mittwoch, 25. September 2013 10:11
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Und das zu Recht, wie Deutschlands oberste Bundesrichter betonten, denn gewährt ein Arbeitgeber für die Zeit einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit bezahlten Urlaub, so ist der auf diesen Zeitraum entfallenden Teil des Urlaubsentgelts vom Unfallverursacher voll zu ersetzen.
Wobei auch die noch nicht genommenen, normalerweise verfallenen Urlaubstage aus der über einem Jahr zurückliegenden Zeit vor dem Unfall zu berücksichtigen sind. Denn wenn ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht seine Arbeitsleistung erbringen kann, verfallen laut Bundesurlaubsgesetz seine gesetzlichen Urlaubsansprüche erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. (ampnet/nic)