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Im veränderten Paragraphen 17 heißt es dazu: „Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten." Krafträder ohne spezielle Tagfahrleuchte müssen dann nach wie vor mit Abblendlicht fahren.
Die anfangs nicht unumstrittene Pflicht, an Motorrädern auch am Tag das Licht einzuschalten, gilt seit 24 Jahren. Alternativ besteht nun – wie beim Pkw auch – die Möglichkeit, das Erscheinungsbild von Motorrädern am Tage unter Verwendung von speziellen Tagfahrleuchten für Krafträder zu verbessern. Erlaubt sein sollen ein oder zwei Zusatzleuchten. (ampnet/jri)
Die anfangs nicht unumstrittene Pflicht, an Motorrädern auch am Tag das Licht einzuschalten, gilt seit 24 Jahren. Alternativ besteht nun – wie beim Pkw auch – die Möglichkeit, das Erscheinungsbild von Motorrädern am Tage unter Verwendung von speziellen Tagfahrleuchten für Krafträder zu verbessern. Erlaubt sein sollen ein oder zwei Zusatzleuchten. (ampnet/jri)