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Schweiz: Verkehrssündern drohen harte Strafen

Schweiz: Verkehrssündern drohen harte Strafen
Rasern drohen in der Schweiz drastische Strafen. Bereits seit dem 1. Januar 2013 sind im Rahmen des so genannten Via-Sicura-Programms verschärfte Strafen in Kraft getreten. Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Schweizer Straßen. In Folge dessen wurde auch der „Rasertatbestand“ eingeführt. Dafür ist als Sanktion ausschließlich eine nur in der Schweiz vollstreckbare Haftstrafe von mindestens einem bis maximal vier Jahren vorgesehen.
Donnerstag, 7. August 2014 13:01
Autor: auto-medienportal.net
Erstellt durch: Peter Pasalt
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Für die Ahndung sind grundsätzlich die einzelnen Kantone zuständig.

Als „Raser" gilt, wer in der Schweiz die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung in einer Tempo-30-Zonen um mindestens 40 km/h, innerorts um mindestens 50 km/h und außerorts um mindestens 60 km/h sowie auf Autobahnen um mindestens 80 km/h überschritten hat. Bei sehr hohen Geschwindigkeitsübertretungen kann eine Einziehung und Enteignung des Fahrzeugs verfügt werden, teilte der ADAC mit. Hierfür ist eine gerichtliche Anordnung erforderlich.

Eine grenzüberschreitende Vollstreckung der Haftstrafe gibt es nicht. Allerdings wird die verurteilte Person, sofern sie die Haft nicht antritt, in der Schweiz zur Verhaftung ausgeschrieben, die dann gegebenenfalls bei Wiedereinreise oder beim nächsten Aufenthalt in der Schweiz erfolgen kann. (ampnet/nic)
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