Die Europäische Kommission hat die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Im Zuge der Umsetzung der 3. Fahrerlaubnisrichtlinie hatte Deutschland u.a. die 70kW-Drosselregelung nicht in die nationale Fahrerlaubnisverordnung übernommen. Somit durfte jedes hochmotorisierte Motorrad auf die festgesetzte Maximal-Leistung von 35 kW gedrosselt und auch mit dem A2-Führerschein bewegt werden. Mit dieser liberaleren und pragmatischeren Auslegung war man in Brüssel aber nicht einverstanden.
Um der erfolgversprechenden Klage Vorgriff zu leisten, hat das Verkehrsministerium dem Bundesrat am 16. Dezember die 11. Änderungsverordnung zur sogenannten Fahrerlaubnisordnung vorgelegt. Der Bundesrat hat dem Vorschlag aus Bonn zugestimmt. Allerdings treten die Beschlüsse erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl) in Kraft – womit aber noch vor dem Saisonstart gerechnet wird.
Bestandsschutz gilt nur für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
Inhaber eines Führerscheins A2, der zwischen dem 19. Januar 2013 und dem Tag vor dem Erscheinungstermin der 11. Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt erteilt wurde, genießen nationalen Bestandsschutz. Sie dürfen nämlich innerhalb Deutschlands auch auf 35kW gedrosselte Motorräder fahren, deren Ausgangsleistung die 70kW übersteigt. Von Fahrten ins Ausland mit diesen Maschinen ist allerdings abzuraten, da die Rechtslage auch schon vor der geforderten Nachbesserung nicht eindeutig war.