Nach Angaben des Industrieverbands Motorrad (IVM) gilt nach Inkrafttreten der Verordnung zum 28. Dezember des vergangenen Jahres in Deutschland aber ein Bestandsschutz. Er bezieht sich auf alle A2-Fahrer, die ihren Führerschein zwischen dem 19. Januar 2013 (EU-Führerscheinreform) und dem 27. Dezember 2016 erhalten haben. Sie dürfen weiterhin auf 35 kW gedrosselte Motorräder fahren, deren Ausgangsleistung über 70 kW liegt. Von Fahrten ins Ausland mit diesen Maschinen rät der IVM allerdings ab, da die Rechtslage auch vor der geforderten Nachbesserung durch die EU nicht eindeutig war. (ampnet/jri)